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   BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84   

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BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84 (https://dejure.org/1984,6996)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1984 - 9 CB 12.84 (https://dejure.org/1984,6996)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 9 CB 12.84 (https://dejure.org/1984,6996)
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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84
    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - ermangelt der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, inwiefern hieraus auf der Grundlage der für das Revisionsgericht bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) einer der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO hergeleitet werden könnte.
  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84
    Die nur hilfsweise für den Fall eingelegte Revision, daß die Nichtzulassungsbeschwerde nicht das zutreffende Rechtsmittel sein sollte, war als nur bedingt erhobenes Rechtsmittel gemäß § 144 Abs. 1 VwGO als unzulässig zu verwerfen (vgl. u.a.Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 13] undvom 7. Februar 1980 - BVerwG 3 CB 31.79 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 52]).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 6.82

    Statthaftigkeit der Revision bei Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84
    Er war an der Einhaltung der Fristen infolge unzutreffender Rechtsmittelbelehrung, die er wegen der bis zum Urteil des beschließenden Senatsvom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - (Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7) höchstrichterlich ungeklärten Rechtslage auch bei Aufwendung der größten ihm zumutbaren Sorgfalt nicht erkennen konnte, verhindert.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 3 CB 31.79

    Bedingte Rechtsmitteleinlegung - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 12.84
    Die nur hilfsweise für den Fall eingelegte Revision, daß die Nichtzulassungsbeschwerde nicht das zutreffende Rechtsmittel sein sollte, war als nur bedingt erhobenes Rechtsmittel gemäß § 144 Abs. 1 VwGO als unzulässig zu verwerfen (vgl. u.a.Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 13] undvom 7. Februar 1980 - BVerwG 3 CB 31.79 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 52]).
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